1. MyMeeting GmbH
Die MyMeeting GmbH (nachstehend „mymeeting“) bietet interessierten Dritten (nachstehend „Kunden“) Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Telekommunikation und Information Technology (IT) (nachfolgend „Services“) an. Über die Art, Inhalt und Ausgestaltung der Services von mymeeting geben die aktuellen Servicebeschreibungen von mymeeting sowie die Website von mymeeting (www.mymeeting.ch) Auskunft.

2. Geltungsbereich

2.1 Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, gelten für alle von mymeeting und/oder allfälligen Tochtergesellschaften von mymeeting mit Sitz in der Schweiz erbrachten Services ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung („AGB“) sowie ergänzend die „mymeeting Servicebeschreibungen“ (vgl. Ziff. 11), die „Service Level Bestimmungen“ (vgl. Ziff. 18.) sowie die „mymeeting AUP“ (Acceptable Use Policy) (gemeinsam die „Vertragsbedingungen“).

2.2 Die jeweils aktuellen Fassungen der Vertragsbedingungen werden auf www.mymeeting.ch veröffentlicht und/- oder dem Kunden zugestellt. mymeeting behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit anzupassen. mymeeting informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der Vertragsbedingungen. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit mymeeting ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere vorformulierte Vertragsbedingungen von Vertragspartnern oder Dritten gelten nur, soweit mymeeting diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2.4 Anderslautende Regelungen in Einzelverträgen, Anhängen, Service Level Agreements (SLA), etc. zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

3. Schriftlichkeit

3.1 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Elektronische Erklärungen (E-Mail) sind der Schriftform gleichgestellt.

4. Vertragsabschluss

4.1 mymeeting stellt dem Kunden nach einer ersten persönlichen Kontaktaufnahme schriftlich eine Offerte zur Erbringung von Services mitsamt den vorliegenden AGB und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen zu.

4.2 Ein Vertrag zwischen mymeeting und dem Kunden kommt mit Eingang der vom Kunden unterzeichneten Offerte bei mymeeting (Annahmeerklärung) oder mit dem Eingang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von mymeeting beim Kunden zustande.

4.3 Änderungen des Kunden an der Offerte von mymeeting stellen für mymeeting lediglich eine Gegenofferte dar. Ein Vertrag kommt diesfalls nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch mymeeting zustande.

4.4 Jede Vertragspartei kann bei der anderen während der Vertragsdauer jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Änderungen müssen in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. Bis zum Vorliegen einer entsprechenden Änderungsvereinbarung werden die Leistungen gemäss geltendem Vertrag weitergeführt.

5. Offerten

5.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, sind Offerten von mymeeting während 30 Tagen verbindlich. Offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1 In einzelnen begründeten Fällen kann mymeeting dem Kunden bis zu 20 Kalendertage vor der dem Kunden gegenüber erstkommunizierten voraussichtlichen Inbetriebnahme (RFS) der Services nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen. Ein Anspruch des Kunden auf Rücktritt besteht nicht. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Falle schriftlich an mymeeting zu richten. Der Rücktritt ist nur wirksam, wenn und sobald mymeeting ihm ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

6.2 Ein späterer Rücktritt des Kunden ist in jedem Fall nur gegen Leistung einer prozentualen Entschädigung gemessen am Nettowert des jeweiligen Services (gesamtes Vertragsvolumen) möglich (Konventionalstrafe):

● zwischen 20 und 10 Kalendertage*: 50%
● zwischen 9 und 5 Kalendertage1: 80%
● weniger als 5 Kalendertage1: 100%
● nach Beginn: 100%

*Die Zeitangaben beziehen sich stets auf das dem Kunden erstkommunizierte voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme (RFS); allfällige Verzögerungen werden nicht berücksichtigt.

Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 8 AGB

6.3 Nach Abnahme eines Services bzw. dessen Installation (Set up) im Sinne von Ziff. 13 AGB ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

7. Erfüllung

7.1 Services werden in der Regel innert der in der Offerte bzw. im Vertrag genannten Frist erbracht oder erstellt.

7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche mymeeting die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationszentren, Pandemie, etc.), berechtigen mymeeting, die Leistungserbringung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern.
7.3 mymeeting kann die Leistungserbringung / Erfüllungsfrist angemessen verlängern, wenn: (i) Angaben, Inhalte, Materialien etc., die für die Ausführung der Services benötigt werden, mymeeting nicht rechtzeitig zugehen oder diese durch den Kunden nachträglich abgeändert werden, (ii) keine rechtzeitige oder richtige Belieferung von mymeeting durch Dritte erfolgt, (iii) der Kunde Zahlungsfristen nicht einhält oder (iv) der Kunde anderweitige Mitwirkungspflichten (vgl. Ziff. 14) verletzt (die Bestimmungen über die fristlose Kündigung gemäss Ziff. 19.3 bleibt vorbehalten).

7.4 Eine Verlängerung der Leistungserbringung / Erfüllungsfrist aus den vorerwähnten Gründen begründet weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag.

8. Konditionen, Zahlungsmodalitäten

8.1 Massgebend sind die in der Offerte ausgewiesenen und durch die Annahmeerklärung des Kunden oder eine Auftragsbestätigung von mymeeting vereinbarten Preise.

8.2 Änderungen von Preisen werden dem Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Es gelten die Bestimmungen unter Ziff. 20

8.3 Bei überjährigen Services (Dauervertrag) ist mymeeting berechtigt, nach Ablauf von 24 Monaten und unter Einhaltung einer 3-monatigen Mitteilungsfrist die Vergütungen an die Teuerung anzupassen, ohne dass der Kunde zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt ist.

8.4 Die mit mymeeting vereinbarten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

8.5 mymeeting stellt dem Kunden die vereinbarten Services in Rechnung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, werden die Rechnungen drei Monate im Voraus fakturiert. Einwände gegen Rechnungen sind innert derselben Frist schriftlich zu erheben, ansonsten die Rechnung als genehmigt gilt.

8.6 Die Rechnungen sind vom Kunden ohne Abzug innert 30 Tage ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet mymeeting Verzugszins in der Höhe von 5%. mymeeting kann für Mahnungen zusätzlich zum Verzugszins CHF 50.- Mahngebühren erheben.

8.7 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist mymeeting überdies berechtigt, weitere vereinbarte oder begonnene Services bis zur Bezahlung des offenen Rechnungsbetrages zurückzustellen bzw. zu sistieren.

8.8 mymeeting behält sich bei Neukunden, wiederholtem Zahlungsverzug oder bei Grossprojekten vor, einen Kostenvorschuss zu verlangen.

8.9 Eingehende Zahlungen tilgen die Forderungen von mymeeting in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

8.10 Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d.h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugsbzw. Verlängerungsdauer) fällig.

8.11 mymeeting ist berechtigt, den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen zum Zwecke des Inkassos an Dritte abzutreten. Dafür wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 50.- belastet.

8.12 Ein Retentionsrecht des Kunden gegenüber mymeeting ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, Informationen über mymeeting sowie über Kunden / Vertragspartner von mymeeting und deren Geschäft, über die er im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit mymeeting Kenntnis erhält oder die nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von mymeeting erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

9.2 mymeeting ist verpflichtet, Informationen über Kunden / Vertragspartner und deren Geschäft, über die er im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit mymeeting Kenntnis erhält oder die nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis vom Kunden erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Kundendaten werden von mymeeting nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und ausschliesslich zur Vertragserfüllung erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern und soweit es die Erfüllung des Vertragszwecks oder gesetzliche Vorschriften nicht erfordern oder in diesen AGB so vorgesehen ist.

10.2 Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass mymeeting ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung über den Kunden zugehende Daten auf Servern von mymeeting speichert und bearbeitet.

10.3 Wird ein Service von mymeeting gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über mymeeting (vgl. nachstehend Ziff. 12), so kann mymeeting Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist. Bei Öffentlichen Organen werden die Daten an Dritte nicht weitergeben. Werden neue Unterauftragsnehmer in Anspruch genommen, wird das öffentliche Organ in Kenntnis gesetzt. Ist das öffentliche Organ nicht einverstanden mit dem Unterauftragsnehmer, so kann man den Vertrag kündigen. Mymeeting hat die Möglichkeit eine akzeptierbare Alternative als Unterauftragsnehmer unter Vertrag zu nehmen.

10.4 Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass mymeeting im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte 10.4.1 über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann, 10.4.2 seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf, 10.4.3 seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote, und 10.4.4 dass seine Daten zu den gleichen Zwecken in mit mymeeting verbundenen Unternehmen bearbeitet werden können.

10.5 Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Eine entsprechende Mitteilung an mymeeting hat schriftlich und unter Angabe der Kundennummer zu erfolgen.

10.6 mymeeting trifft angemessene Vorkehrungen nach den jeweilig gängigen und verfügbaren Standards betreffend Datensicherheit, haftet aber nicht bei direkten oder indirekten Schäden/Folgeschäden.

10.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihm von mymeeting oder deren Hilfspersonen / verbundenen Dritten mitgeteilte elektronische Schlüssel sowie andere schützenswerte Daten (wie z.B. Logins und Passwörter) strikt gegen unberechtigte Zugriffe geschützt werden. Bei ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen oder absichtlichem / grobfahrlässigem Verhalten des Kunden und dessen Organen, Mitarbeitern, Berater etc. ist eine Haftung von mymeeting aus Datenmissbrauch in jedem Fall ausgeschlossen.

11. Services / Leistungsumfang und Leistungspflichten von mymeeting

11.1 Die Leistungspflichten von mymeeting, ergeben sich aus der vom Kunden gegengezeichneten Offerte von mymeeting oder allenfalls der Auftragsbestätigung von mymeeting, den mymeeting Servicebeschreibungen und den entsprechenden Service Level Bestimmungen (vgl. Ziff. 18.).

11.2 Sofern und soweit Servicebeschreibungen vorhanden sind, bilden sie Bestandteil des Vertrages zwischen mymeeting und dem Kunden und werden dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt.

11.3 mymeeting ist für die permanente Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur (Server, etc.) besorgt. Zu Wartungszwecken und bei unerwarteten Systemausfällen kann mymeeting jederzeit und ohne Ankündigung die Verfügbarkeit der Leistungen zu unterbrechen oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb setzen.

12. Beizug Dritter

12.1 mymeeting ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Services externe Dritte (3rd Party Provider) beizuziehen (nachfolgend „Hilfspersonen“). Hilfspersonen stehen in keinem Vertragsverhältnis mit dem Kunden sondern sind ausschliesslich Erfüllungsgehilfen von mymeeting gegenüber dem Kunden. Der Kunde kann eine Hilfsperson nur aus wichtigen sachlichen Gründen ablehnen.

12.2 mymeeting haftet für Handlungen von Hilfspersonen wie für ihre eigenen Handlungen.

13. Ablieferung, Abnahme

13.1 Mittels „Service Handover Dokument“ teilt mymeeting dem Kunden die Fertigstellung der Installation (der „Set up“) und damit die Bereitschaft zur Inbetriebnahme (RFS) mit (die „Ablieferung“).

13.2 Ist der Kunde mit dem Set up einverstanden, teilt er mymeeting die Freigabe mit (die „Freigabe“). mymeeting bestätigt eine allenfalls nur mündlich erklärte Freigabe per E-Mail. Mit der Freigabe oder ohne eine ausdrückliche schriftliche Beanstandung des Kunden innert fünf Arbeitstagen ab Ablieferung gilt der Set up als vom Kunden abgenommen (die „Abnahme“).

13.3 Im Falle von Beanstandungen, Anpassungs- oder Änderungswünschen anlässlich der Abnahme, erörtert mymeeting die beanstandeten Punkte mit dem Kunden (Änderungen / Machbarkeiten / Anpassungen) und behebt allfällige von ihr zu vertretende Mängel kostenlos.

13.4 Führen allfällige vom Kunden gewünschten Änderungen zu erheblichem Mehraufwand, sind diese vor Durchführung der Änderungen zwischen mymeeting und dem Kunden zu besprechen und vom Kunden zu tragen.

13.5 Bei Änderungen/Anpassungen erfolgt die erneute Abnahme analog der Regelung unter 13.1 ff. vorstehend

14. Mitwirkungs- und weitere Pflichten des Kunden

14.1 Der Kunde stellt auf seine Kosten und Gefahr alle erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel und Rechte zur Verfügung, welche für die Erbringung der Services und den Set up erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und im erforderlichen Umfang erbracht werden.

14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mymeeting zu ermöglichen, die erforderlichen Installationen vorzunehmen, die für die Erbringung der Services Voraussetzung sind. Der Kunde hat mymeeting mitzuteilen, welche technische Ausstattung verwendet wird, um die vereinbarten Services zu beanspruchen.

14.3 Der Kunde gewährleistet bei Bedarf insbesondere den rechtzeitigen Zugang zu Räumlichkeiten und sorgt für die Anwesenheit der verantwortlichen Ansprechpersonen.
14.4 Bei nicht rechtzeitiger, fehlerhafter oder nicht vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden kann mymeeting Ersatz der unmittelbar bei ihr entstandenen Mehrkosten verlangen, die nachweislich durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen bzw. fehlender oder fehlerhafter Leistungen entstanden sind.

15. Urheberrechte

15.1 Für die Dauer der Zusammenarbeit mit mymeeting erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Services. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den mymeeting Servicebeschreibungen.

15.2 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Services verbleiben bei mymeeting oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte Dritter und wird mymeeting dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde mymeeting schadlos zu halten.

15.3 Der Kunde räumt mymeeting mit Abschluss des Vertrages das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, das Produkt / die Produktion gemäss Ziff. 15.3 für den Eigenbedarf (z.B. als Referenzproduktion) zu nutzen und in diesem Rahmen (bei Bedarf in gekürzter Form) zu veröffentlichen (z.B. auf der Website von mymeeting oder im Rahmen von Präsentationen etc.).
Bei öffentlichen Organen muss das Einverständnis eingeholt werden, damit man die Kundendaten zu Referenzzwecken nutzen kann.

16. Persönlichkeitsrechte, Schutzrechte, Freistellung

16.1 Der Kunde sichert mymeeting zu, dass er befugt ist, sämtliche von ihm für die Services gelieferten oder bezeichneten Inhalte (Sujets, Marken, Enseignes, Design, etc.) zu verwenden.

16.2 Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von mymeeting bereitgestellten und/oder bezogenen Services verantwortlich.

16.3 Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von mymeeting übermitteln, bearbeiten oder bereitstellen lässt oder den er Dritten über die Services zugänglich macht.

16.4 Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass weder dieser Inhalt noch die Nutzung der Services gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, andere Immaterialgüterrechte, Forderungsrechte aller Art, Eigentumsrechte und sonstige dingliche Rechte sowie Persönlichkeitsrechte) oder gegen die guten Sitten verstossen.

16.5 Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung im Sinne der vorstehenden Regelungen, kann mymeeting den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

16.6 Der Kunde hält mymeeting von jeglichen Ansprüchen Dritter (z.B. Beseitigungsansprüche, Schadenersatzansprüche, anderweitige Entschädigungszahlungen, insbesondere wegen Verletzung von Zusicherungen und/oder Verantwortlichkeiten unter den Ziff. 16.1 bis 16.4 frei und haftet für sämtliche mymeeting entstehenden Schäden in diesem Zusammenhang. Die Haftung umfasst neben den dem Dritten allenfalls gerichtlich zugesprochenen Schadenersatzansprüchen auch sämtliche Kosten von mymeeting im Zusammenhang der Abwehr der Ansprüche (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.).

16.7 Der Kunde verpflichtet sich, mymeeting aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. mymeeting verpflichtet sich, Ansprüche Dritter ohne die Zustimmung des Kunden weder gerichtlich noch aussergerichtlich anzuerkennen.

17. Gewährleistung, Haftungsausschluss

17.1 mymeeting verpflichtet sich, ihre Services sorgfältig, gewissenhaft und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik zu erbringen.

17.2 mymeeting bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Services. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Services geben.

17.3 Bei einer Beanstandung am Set up selber gelten abschliessend die Bestimmungen über die Abnahme (vgl. Ziff. 13).

17.4 Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche des Kunden ausschliesslich und abschliessend nach den Service Level Bestimmungen.

17.5 Der Gewährleistung unterliegen nicht die Eingrenzung und Beseitigung von Fehlen und Störungen, (i) deren Ursache nicht in der Infrastruktur von mymeeting oder (ii) wenn deren Ursache sonst im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Die Behebung solcher Störungen stellt mymeeting zu ihren ordentlichen Ansätzen in Rechnung.

17.6 Verkauft mymeeting Drittprodukte (Hard- und Software) an Kunden, wird dem Kunden die gleiche Gewährleistung, wie sie mymeeting vom Hersteller der Drittprodukte erhält, eingeräumt.

17.7 mymeeting haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung von mymeeting besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit die Haftung nicht durch grobe Fahrlässigkeit von Organen von mymeeting oder deren Hilfspersonen begründet wird. In jedem Fall ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf die Höhe der vom Kunden an mymeeting tatsächlich geleisteten Vergütung.

18. Service Level Agreement

18.1 Sofern ein Service Level Agreement (SLA) abgeschlossen wird, definiert dieses SLA abschliessend die garantierte Qualität und die Leistungen des jeweiligen Services zwischen dem Kunden und mymeeting.

18.2 Die Service Level Bestimmungen definieren die jeweiligen Service Level Parameter und die Garantien der wiederkehrenden Service-Leistungen, die während der Implementierung und der Betriebsphase durch mymeeting geliefert werden. Die Service Level Parameter der wiederkehrenden Leistungen werden innerhalb der vereinbarten Messperiode überwacht und gegenüber dem Kunden ausgewiesen.

18.3 Die Service Level Bestimmungen sind Teil des Vertrages zwischen mymeeting und dem Kunden und werden dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt und/oder auf www.mymeeting.ch veröffentlicht.

19. Inkrafttreten/ Dauer und Beendigung des Vertrages

19.1 1 Der Vertrag zwischen mymeeting und dem Kunden tritt gemäss den Bestimmungen unter Ziff. 4.2 in Kraft.

19.2 Die Laufzeit der vereinbarten Services beginnt mit erfolgter Abnahme gemäss Regelung unter Ziff. 13.2.

19.3 Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit mymeeting abgeschlossen wurde und nehmen stets Bezug auf die Laufzeit gemäss Ziff. 19.2. Die Kündigung des Kunden hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen.

19.4 Die Serviceleistungen können nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten jeweils auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden. Falls die Serviceleistungen nicht gekündigt werden, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

19.5 Erfolgt die Kündigung eines Services vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer, bleibt die vereinbarte Entschädigung für diese Mindestvertragsdauer vollumfänglich geschuldet. Der Kunde hat mymeeting diesfalls auch sämtliche entstehenden Kosten zu ersetzen.

19.6 Inhalt und Laufzeit eines allenfalls abgeschlossenen SLA richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen zum jeweiligen Service. Soweit nicht anders vereinbart, endet das SLA automatisch mit Beendigung des jeweiligen Services.

19.7 Mymeeting behält sich das Recht vor, den Vertrag und/oder einzelne Services aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegendem Verstoss gegen vertragliche Bestimmungen (insbesondere Verletzung von Zahlungs- und Mitwirkungspflichten, vertragsoder rechtswidrige Nutzung der Services), nach schriftlicher Abmahnung und Ansetzung einer Behebungsfrist von 30 Tagen, schriftlich fristlos zu kündigen

20. Vertragsänderungen

20.1 Mymeeting behält sich vor, ihre Services, Service Level Bestimmungen, Preise und andere Vertragsbedingungen jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen gibt mymeeting den Kunden in geeigneter Weise bekannt.

20.2 Erhöht mymeeting Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert mymeeting vom Kunden bezogene Services erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffenen Services bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen
20.3 Preisanpassungen infolge Preiserhöhungen von Dritten (z.B. Stromkosten, Gebühren und Abgaben etc.) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Lücken.

22. Abtretung
Jede Abtretung von Rechten oder Pflichten dem Vertragsverhältnis zwischen mymeeting und dem Kunden ist unzulässig und unwirksam, ausser mit schriftlicher Zustimmung der Parteien. Vorbehalten ist der Beizug Dritter durch mymeeting (Ziff. 12)

23. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand und Sonstiges

23.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Insbesondere auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) wird ausgeschlossen.

23.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie allen Geschäften mit mymeeting ist am Sitz der mymeeting in Baar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.