MyTelemedical
Seit dem Ausbruch von Covid-19 meiden viele Patienten das Wartezimmer– und verlegen den Besuch zu einem virtuellen Arzt Meeting.
Die MyTelemedical Virtueller Meeting Room VMR ist Ihr persönlicher virtueller Besprechungs- oder Behandlungsraum und bietet Ihnen einen zentralen Ort für die Behandlung des Patienten. Die Anwendung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und ermöglicht Ihnen eine flexible, ortsunabhängige Planung für Ihre Behandlungen.
Per E-Mail oder SMS erhalten die Patienten eine Einladung in die Onlinepraxis, per Mausklick landen sie im virtuellen Wartezimmer sobald der Termin startet kann sich der Arzt dazuschalten und mit der Behandlung starten.
Es werden alle Endgeräte wie PC / Tablet / Smartphone unterstützt. Der Patient muss keine Software herunterladen für die Teilnehme an einem virtuellen Arzt Meeting.
Die Videokonferenz Anwendung wurde speziell für die hohen Sicherheitsanforderungen des Schweizer Gesundheitswesen entwickelt und bietet Spitälern, Arztpraxen, Zuweisen, Universitäts- und Reha Kliniken den effektivsten, virtueller Besprechungs- oder Behandlungsraum der Schweiz.
Zielgruppen:
- Spitäler
- Arztpraxen / Hausarzt
- Medizinische Zentren
- MPA
- Physiotherapeut
Folgende Vorteile haben Sie mit unserer schweizweit anerkannten Lösung:
- Applikation wurde für Telemedizin entwickelt (Video-Kommunikation Arzt zu Patienten)
- Einfache professionelle Videokonferenzen von jedem Gerät wie Desktop, Tablet und Smartphone, dank der Integration im Webbrowser
- Verschlüsselt / Datenzentren in CH / Datenhoheit CH
- Optional; Videokonferenz Applikation kann in Ihrem Corporate Identity angepasst werden
- Schnell umsetzbar innerhalb von 60 Minuten
- Support
- Hotline verfügbar in DE / IT / FR / EN
- Ticketingsystem
- Einfach und preisgünstige Abrechnung
Abrechnungsmöglichkeit:
Derzeit lediglich die Tarifposition «Telefonische Konsultation durch den Facharzt» (vgl. Tarifpositionen 00.0110ff) bei welchen telemedizinischen Leistungen abgerechnet werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auch im Falle einer telemedizinischen Konsultation ist die Krankengeschichte so zu führen, dass die Behandlung nachvollziehbar ist. Befunde und Behandlungsschritte müssen dokumentiert sein. Weiter ist zu erfassen, wann, von wem und auf welche Weise diese Daten erhoben wurden. Krankengeschichte Die Bestimmungen des Datenschutzes und die Bestimmung des Art. 321 StGB zur ärztlichen Schweigepflicht kommen ebenso zur Anwendung wie beim persönlichen Arzt – Patientenbehandlungsverhältnis.
Unsere Dienstleistungen werden von der Schweiz aus betrieben und unterliegen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Eine Videokommunikation ist von Arzt zu Patienten immer verschlüsselt.